Finanzen & Transparenz
Als humanitäre Organisation hat UNICEF-Luxemburg eine ganz besondere Verantwortung gegenüber denjenigen, die wir unterstützen. Dies gilt in gleichem Maβe für unsere Spender, die uns helfen, die notwendigen Gelder für das Erreichen der Millenniumsziele für die Kinder weltweit zu sammeln.
Wir müssen deshalb stets in der Lage sein, Auskunft zu geben über die durchgeführten Projekte in den Entwicklungsländern und die Mittelverwendung für eben jene, über die gesammelten Spenden sowie erhaltene Zuwendungen und die Art und Weise, wie diese zustande kamen. UNICEF hat sowohl auf internationaler Ebene als auch in Luxemburg eine ganze Reihe interner und externer Kontrollmechanismen eingerichtet, um ein Höchstmaβ an Transparenz bieten zu können.
Transparenz und Kontrollmechanismen in Luxemburg
Interne Statuten von UNICEF-Luxemburg
Auf nationaler Ebene verhindern die Statuten des luxemburgischen Komitees, welche im übrigen den luxemburgischen Gesetzen für gemeinnützige Vereinigungen entsprechen, jedweden Interessenskonflikt, beispielsweise durch die strikte Trennung der Rolle des Verwaltungsrates und jener der Leitung des Tagesgeschäftes. Der Aufsichtsrat nimmt eine Überwachungsfunktion wahr und ist auβerdem an den langfristigen Planungen des Komitees und dessen Zielvorstellungen beteiligt. Die neun Mitglieder des Gremiums vetreten das Komitee in sämtlichen gerichtlichen und auβergerichtlichen Angelegenheiten.
Der Geschäftsführer ist im Tagesgeschäft verantwortlich für den reibungslosen Ablauf aller Aktivitäten und Personalangelegenheiten. Des weiteren gilt für das Komitee eine interne Ethik-Charta, die alle Rechte und Pflichten der Beschäftigten regelt. Nahezu alle internen Arbeitsvorgänge, insbesondere die Kontrolle des Kassenbestandes, Materialbestellungen sowie eine Vielzahl administrativer und finanzieller Aufgaben sind einer doppelten Kontrolle unterworfen, um Fehler zu verhindern, aber auch um jegliche Möglichkeit des Missbrauchs ausschlieβen zu können. Sämtliche Geldtransfers müssen von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates abgezeichnet werden.
Finanzielle Transparenz
Was die finanzielle Transparenz betrifft, so werden die Konten des Komitees von drei unabhängigen Finanzprüfern kontrolliert, welche ihren Bericht der Generalversammlung übermitteln. Anlässlich der Generalversammlung werden die Bilanzen des Komitees den Mitgliedern der Assoziation zur Zustimmung vorgelegt. Diese bekommen bereits im Vorfeld der Generalversammlung einen vollständigen Bilanzbericht ausgehändigt, der umfassend Auskunft gibt über die Aktivitäten, die Einnahmen und Ausgaben des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Bei der jährlich stattfindenden Hauptversammlung stellt das Komitee dessen Mitgliedern auβerdem den berichtigten Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr sowie den Entwurf für das darauffolgende vor. Neben der Offenlegung seiner Bilanzen vor den eigenen Mitgliedern ist das Komitee zudem verpflichtet, seine Finanzlage der Direktion für Entwicklungshilfe und Kooperation des luxemburgischen Auβenministeriums und UNICEF-International offenzulegen, dem UNICEF-Luxemburg durch ein Anerkennungsabkommen angehört.
Die « good governance » - Prinzipien
Neben den vier beschriebenen Kontrollebenen, die eine vollkommene Transparenz ermöglichen, hat UNICEF-Luxemburg gleichfalls die sogenannten „Prinzipien von Mondorf“ unterzeichnet. Dies sind Prinzipien einwandfreier Verwaltungs- und Führungsstrukturen, die im Rahmen einer internationalen Konferenz im Mai 2009 in Mondorf verabschiedet wurden.
Diese Grundsätze, welche die oben erwähnten internen Regelungen und regelmässigen Kontrollen ergänzen, wurden von UNICEF-International in Zusammenarbeit mit PriceWaterhouseCoopers entwickelt. Sie sollen für Kohärenz unter allen UNICEF-Komitees sorgen und zwar in den Punkten Finanzkontrolle, Transparenz in bezug auf Organisation und Beschlussfassung, die Aufteilung der Zuständigkeiten und die Bewertung der Bemühungen und Leistungen.
Sämtliche durchgeführten Kontrollen in Verbindung mit der Befolgung der « good governance»-Prinzipien verfolgen den Zweck, Risiken zu minimieren und die optimale Mittelverwendung für die Förderung der Kinder weltweit sicherzustellen. Dies erlaubt allen Spendern, ihre Beiträge im vollen Vertrauen leisten zu können.
Transparenz und Kontrollen auf internationaler Ebene
Die Verteilung der Spenden
Im Jahre 2008 stieg die Gesamtsumme der UNICEF-Spenden auf den Betrag von 3.390 Millionen Dollar, von denen mehr als 85 % für Hilfsprogramme für die Kinder auf der ganzen Welt verwendet wurden.
Sowohl die aus Luxemburg als auch die aus anderen Ländern stammenden Spenden werden stets direkt zum UNICEF-Hauptsitz in New York transferiert, über den sie schlieβlich an die UNICEF-Büros in den jeweiligen Empfängerländern weitergeleitet werden.
Alle Entwicklungsländer, in denen UNICEF-Programme realisiert werden, führen jeweils auf ein Jahr sowie auf mehrere Jahre angelegte Pläne, welche die lokalen Bedürfnisse der humanitären Hilfe detailliert auflisten. Die über den New Yorker Hauptsitz erhaltenen Gelder werden von den lokalen Büros für die von UNICEF (in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern) ausgeführten Hilfsprogramme verwendet.
Auswertung der Hilfsprogramme
Jedes lokale UNICEF-Büro ist verpflichtet, jedes Jahr seine Aktivitäten zu evaluieren, einen Jahresbericht zu verfassen sowie einen mehrjährigen Bericht, um die Fortschritte der Projekte über einen langen Zeitraum hinweg dokumentieren zu können. Die Bewertungen werden in Abstimmung mit allen Partnern vorgenommen, die im Rahmen des Projektes eingebunden sind.
Die Resultate sämtlicher Entwicklungsländer, in denen UNICEF aktiv ist, werden im Jahresbericht von UNICEF-International veröffentlicht.
Buchprüfung und finanzielle Transparenz
Die Abteilung der Internen Rechnungsprüfung ist eine unabhängige Einheit innerhalb der Organisationsstruktur, die gemäβ internationalen Standards Bewertungen der UNICEF-Aktivitäten in Form von Finanzkontrollen vornimmt. Die von dieser Stelle verfassten Evaluationsberichte werden unmittelbar dem Generalsekretär/der Generalsekretärin von UNICEF vorgelegt und bewerten die Wirksamkeit der internen Abläufe, Verfahren und Kontrollen.
Abgesehen von der Abteilung der Internen Rechnungsprüfung wird UNICEF ebenfalls von externen Stellen der Vereinten Nationen überprüft, etwa vom UN-Rat der Rechnungsprüfer, von der gemeinschaftlichen Aufsichtsbehörde und vom beratenden Komitee für Verwaltungs- und Finanzfragen.
UNICEF erstellt jährliche Finanzberichte, die von Rechnungsprüfern der Vereinten Nationen zertifiziert und dem Verwaltungsrat von UNICEF-International zur Abstimmung vorgelegt werden.


