Was sind Kinderrechte?
Als Kinderrechte werden Rechte von Personen unter 18 Jahren bezeichnet. Sie sind weltweit in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und von fast allen Ländern der Welt ratifiziert worden ist.
Die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte lassen sich in drei wesentliche Kategorien einteilen: Versorgungsrechte, Schutzrechte und Beteiligungsrechte. Neben der Begriffsbestimmung des Kindes, bekräftigen die Kinderrechte, dass jedem Kind alle Menschenrechte zustehen. Der Staat unterliegt der Verpflichtung, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Kinderrechte zu schützen und zu verwirklichen, und bei allen politischen Handlungen und Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.
Die UN-Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes – kurz UN-Kinderrechtskonvention, ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Unter dem Einverständnis, dass Kinder besonderen Schutz brauchen, wurde die Konvention am 20. November 1989 von der Generalversammlung der UN verabschiedet. Bis auf die USA haben alle Mitgliedstaaten der UN (darunter auch Luxemburg) die Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln, die beschreiben, was Kindern zusteht und wie sie beschützt werden müssen.